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Handwerker schaut sich die Gasheizung wegen des neuen Heizungsgesetzes an.

Das Heizungsgesetz ist beschlossene Sache: Das kommt auf Betriebe zu

Alexej Steinmark

Das Thema Nachhaltigkeit und der Übergang zu erneuerbaren Energien stehen in der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussion weit oben auf der Agenda. Mit dem jüngst beschlossenen Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, setzt Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt zur Erreichung seiner Klimaziele. Doch was bedeutet das neue Gesetz konkret für Handwerksbetriebe, insbesondere für die im SHK-Bereich tätigen Unternehmen? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Bedeutung, Anforderungen und Auswirkungen des Heizungsgesetzes auf Betriebe und zeigen, wie ToolTime als Organisationstalent Abhilfe schafft.

Das Heizungsgesetz für 2024: Was steht drin?

Das Gebäudeenergiegesetz verfolgt das klare Ziel, den Gebäudebereich hinsichtlich der Klimaziele der Bundesregierung auf Kurs zu bringen. Durch die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen soll der Ausstoß von Treibhausgasen nachhaltig gesenkt werden. Hier sind einige konkrete Informationen zu den Bestimmungen des Gesetzes: 

Mindestens 65 % erneuerbare Energien

  • Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Als erneuerbare Energien gelten beispielsweise Solarthermie, Biomasse, Geothermie oder Luft- und Erdwärmepumpen. Auch der Anschluss an Fernwärmenetze, die überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden, fällt darunter.
Gut zu wissen: Das Gesetz lässt Freiheiten bei der Wahl der Heizungsart, solange die energetischen Vorgaben erfüllt werden.

Übergangsfristen: Anpassungszeiträume für bestehende Gebäude

  • Für bestehende Gebäude gelten je nach Situation unterschiedliche Übergangsfristen bis 2026 bzw. 2028. Diese Fristen sollen Eigentümern und Betrieben ausreichend Zeit geben, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.
  • Die genauen Fristen können von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Alter der Heizanlage, der Art des Gebäudes (z. B. Wohn- vs. Geschäftsgebäude) und der Verfügbarkeit von erneuerbaren Energieträgern in der Region.

Fördermöglichkeiten: Bis zu 70 % Subvention

  • Der Staat bietet umfangreiche Förderprogramme an, um den finanziellen Aufwand für den Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizsystemen abzufedern. Diese Förderungen können Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen umfassen, die die Installationskosten signifikant reduzieren.
  • Fördermittel müssen in der Regel vor Beginn der Umstellung beantragt werden. Diverse Programme sind über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau zugänglich.
Tipp für Betroffene: Fachbetriebe und spezialisierte Energieberater können Unterstützung bei der Planung der Heizungsumstellung und der Beantragung von Fördermitteln bieten.

Anforderungen und Pflichten an Handwerksbetriebe

Die neuen Anforderungen des Heizungsgesetzes bringen speziell für Sanitär-, Heizungs- und Klima(SHK)-Betriebe erweiterte Beratungspflichten mit sich, die sowohl ein tiefgehendes technisches Verständnis als auch Kenntnisse über wirtschaftliche und ökologische Aspekte der Heizsysteme voraussetzen.

Wesentliche Beratungspflichten im Überblick

  • Technische Beratung: Umfassende Informationen über Heizsysteme, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, inklusive deren Installation, Betrieb und Wartung.
  • CO₂-Bepreisung: Aufklärung über die Auswirkungen der CO₂-Steuer auf die Betriebskosten verschiedener Heizsysteme und deren Wirtschaftlichkeit.
  • Förderprogramme: Beratung zu den verfügbaren staatlichen Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme, inklusive der Antragsverfahren.
  • Energieeffizienz: Ratschläge zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs.

Diese Anforderungen stellen eine Herausforderung dar, eröffnen SHK-Betrieben jedoch auch die Möglichkeit, sich als Experten für nachhaltiges Heizen und Klimaschutz zu etablieren. Investitionen in Mitarbeiterweiterbildung und der Einsatz von Managementsoftware wie ToolTime können helfen, diesen Übergang effizienter zu gestalten.

Herausforderungen, Chancen und Vorteile des GEG

Die Umsetzung des Heizungsgesetzes stellt für Sanitär-, Heizungs- und Klima(SHK)-Betriebe eine bedeutende Veränderung dar. Diese Veränderung ist sowohl mit finanziellen Belastungen als auch mit umfangreichen betrieblichen Herausforderungen verbunden, birgt jedoch gleichzeitig erhebliche Chancen für die Zukunft.

Zu den finanziellen Herausforderungen zählt zunächst der Erwerb von tiefgreifendem technischem Verständnis über die neuen Heizsysteme. Dies umfasst nicht nur die Installation und Wartung, sondern auch die Beratung der Kunden über die Vorteile und technischen Möglichkeiten dieser Systeme, inklusive der Auswirkungen der CO₂-Bepreisung und der verfügbaren staatlichen Förderungen. Zudem ist eine Anpassung der eigenen Dienstleistungsangebote notwendig, um den neuen Marktbedürfnissen gerecht zu werden.

Handwerker erklärt seiner Kundin, wie die neue Heizungsanlage funktioniert.
Das neue Heizungsgesetz ist beschlossen: Herausforderungen & Chancen für Betriebe

Eine frühe Anpassung an die neuen Technologien und Vorschriften ermöglicht den Betrieben, sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil zu sichern und als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und moderner Heiztechnologie aufzutreten. 

Nicht zuletzt leisten die SHK-Betriebe durch die Förderung erneuerbarer Energien einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende.

ToolTime: Konzentriere Dich in Zeiten von Veränderung auf das Wesentliche

Apps wie ToolTime können Handwerksbetrieben auf vielfältige Weise dabei helfen, Zeit zu sparen und sich so effektiver auf die Umstellung gemäß dem GEG zu konzentrieren. 

Durch die Automatisierung alltäglicher Geschäftsprozesse wie Angebots- und Rechnungsstellung oder der Baustellendokumentation können Handwerksbetriebe Zeit sparen. 

Eine spezialisierte App hilft Handwerksbetrieben außerdem dabei, ihre Projekte effizienter zu planen und zu verwalten. Dazu gehört die Koordination von Materialbestellungen, die Planung von Arbeitseinsätzen und die Überwachung des Projektfortschritts. 

…und den ersten Schritt machen, um Deinen Handwerksbetrieb digital und zukunftssicher aufzustellen.

Unser Fazit: Das GEG als Sprungbrett für Handwerker

Das neue Heizungsgesetz markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Handwerksbranche, insbesondere für Betriebe im Sanitär-, Heizungs- und Klimabereich. Mit der klaren Ausrichtung auf den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und der Einführung von Förderprogrammen zur Unterstützung dieses Übergangs, setzt das Gesetz nicht nur ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz, sondern bietet auch neue Geschäftsmöglichkeiten. Für Handwerksbetriebe bedeutet dies die Chance, sich als Vorreiter in der Branche zu positionieren. Die proaktive Anpassung an die neuen Vorschriften und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Technologien werden den Betrieben nicht nur helfen, den Übergang zu meistern, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Erreichung der Klimaziele leisten.

FAQs

Ab wann gilt das Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz ist seit Januar 2024 aktiv. Es legt fest, dass alle neu eingebauten Heizsysteme ab diesem Zeitpunkt mindestens zu 65 % durch erneuerbare Energien betrieben werden müssen.

Für wen gilt das Heizungsgesetz?

Das Gesetz gilt für alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die neue Heizsysteme installieren oder bestehende Systeme umfassend sanieren. Dies beinhaltet sowohl private Haushalte als auch gewerbliche Immobilien.

Welche Technologien werden durch das Heizungsgesetz gefördert?

Förderfähig sind Technologien, die erneuerbare Energien nutzen, darunter Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Anschlüsse an Fernwärmenetze, sofern diese überwiegend erneuerbar betrieben werden.

Gibt es Ausnahmen vom Heizungsgesetz?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmeregelungen, z. B. für denkmalgeschützte Gebäude oder bei technischer Unmöglichkeit. Zudem sind Bestandsgebäude unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Übergangszeit von den strengen Anforderungen ausgenommen.

Wie kann ich Förderungen für den Heizungstausch beantragen?

Förderungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Maßnahmen zu stellen!

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