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Konzentrierte Mechaniker arbeiten an einem Hubschraubermotor

Gewährleistung im Handwerk: einfach erklärt

Fabienne Geffroy

Nach Abschluss ihrer Arbeit sind Handwerker an Gewährleistungspflichten gebunden. Das bedeutet: Innerhalb bestimmter Fristen haben Kunden ein Recht darauf, dass Handwerker Mängel ausbessern. Doch welche Mängel müssen Handwerker beseitigen? Was gilt überhaupt als Mangel? Und wie lang sind die Fristen? Diese und weitere Fragen klären wir in unserem Artikel.

Inhalt

Gewährleistung im Handwerk: allgemeine Infos

Bei der Gewährleistung im Handwerk geht es darum, Kunden bei Mängeln zu schützen. Auftraggeber haben einen Anspruch darauf, dass Handwerker innerhalb einer bestimmten Frist für Mängel haften bzw. verpflichtet sind, diese zu beseitigen. Der Kunde muss diese Mängel als sogenannte Mängelrüge schriftlich einreichen, die eine Frist für die Beseitigung enthält.

Die Gewährleistungspflicht wird als Verjährungsfrist oder Gewährleistungsfrist bezeichnet und setzt ein, nachdem die Arbeit eines Handwerkers abgenommen wurde. Sie ist Teil der Bauverträge und variiert je nach Leistung und Vertragsgrundlage.

Bitte beachte: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir wollen über Pflichten als Handwerker und die Rechte von Kunden informieren. Bei konkreten Fragen wende dich am besten an offizielle Informationsstellen, etwa die Verbraucherzentrale, die IHK oder einen Anwalt. Bei der DHZ gibt es außerdem weiterführende Artikel.

Gewährleistungspflicht: Was ist ein Mangel?

Für die Gewährleistungspflicht ist es wichtig, dass Mängel innerhalb der Frist erkannt werden und der Kunde diese mit der Mängelrüge beim ausführenden Handwerker einreicht. Die wichtigste Frage dabei ist: Was ist überhaupt ein Mangel und wann sind Handwerker dazu verpflichtet, diese auszubessern?

Mögliche Mängel, bei denen die Gewährleistung auf Handwerkerleistungen greift:

  • Eine unsachgemäße Ausführung der Arbeit führt dazu, dass der Kunde das Produkt nicht einwandfrei nutzen kann
  • Das Produkt oder die Leistung hält nicht ein, was Kunde und Handwerker vereinbart haben (z. B.: Eine Heizung verbraucht mehr Energie als angegeben)
  • Es wurde das falsche Produkt geliefert oder das falsche Material verwendet

Während der Frist ist der Handwerker in der Beweispflicht: Wenn er nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch seine Arbeit entstanden ist oder schon vorher vorhanden war, muss er ihn ausbessern.

Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Das Kammergericht Berlin urteilte in einigen Fällen beispielsweise, dass ein Handwerker einen Mangel nicht zwangsläufig ausbessern muss, wenn:

  • der Mangel nicht mit bloßem Auge sichtbar ist
  • der Mangel die Nutzung nicht beeinträchtigt

Gewährleistungsanspruch im Handwerk: Was bedeutet VOB und BGB?

Der Gewährleistungsanspruch wird mit dem Bauvertrag geregelt und richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ein Vertrag kann nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) aufgesetzt werden. Je nach Grundlage unterscheiden sich die Fristen für den Gewährleistungsanspruch.

Gewährleistung nach VOB

Bei öffentlichen Bauprojekten, etwa Großprojekte wie öffentliche Gebäude, müssen die Vertragsbedingungen nach VOB angewendet werden. Der Vorteil: Bei Mängeln beginnt nach Beseitigung automatisch eine neue Frist von 2 Jahren.

Für private Bauvorhaben, z. B. bei Einfamilienhäusern, gilt die VOB nur, wenn dies auch vertraglich vereinbart wurde. Allerdings empfiehlt sich dies nicht für private Bauherren:

  • Die VOB ist sehr unübersichtlich
  • Sie ist kein richtiges Gesetz, sondern bildet nur eine Art Vertragsbedingung
  • Die reguläre Gewährleistungsfrist erlischt schon nach 4 Jahren, wenn danach Mängel entstehen, muss der Handwerker diese nicht ausbessern

Gewährleistung nach BGB

Das BGB ist für Bürgerrechte ausgelegt und für private Bauherren als Vertragsgrundlage besser geeignet. Es gibt allerdings einen Nachteil: Die Verjährungsfrist wird bei Mängelbeseitigung nicht erneuert. Dafür ist die Frist aber insgesamt länger.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre
  • Das BGB ist ein richtiges Gesetz, das Privatpersonen rechtskräftig schützt
  • Es enthält darüber hinaus noch weitere Vorschriften, die die Rechte von privaten Bauherren schützen
Gewährleistungspflicht vs. Herstellergarantie
Oft werden die beiden Begriffe verwechselt, doch es gibt einen klaren Unterschied: Die Herstellergarantie kann ein Hersteller freiwillig festlegen. Die Gewährleistung ist unabhängig gesetzlich geregelt bzw. Teil der VOB.

Gewährleistungsfrist: Wie lange haftet ein Handwerker für seine Arbeit?

Neben der vertraglichen Vereinbarung nach BGB oder VOB richten sich die Fristen auch nach den erbrachten Leistungen. Grundsätzlich gilt:

  1. Für handwerkliche Leistungen, die ein Bauwerk grundlegend betreffen oder sogar verändern, gilt die Frist nach VOB oder BGB.
  2. Für Wartungsarbeiten, kleinere Umbaumaßnahmen oder Renovierungen, die nicht die Substanz eines Baus verändern, gilt eine Frist von nur 2 Jahren.

4 Jahre bzw. 5 Jahre

Beispiele:

  • Dacheindeckung
  • Installieren einer Photovoltaik-Anlage
  • Einbau neuer Fenster
  • Einbau einer Zentralheizung mit Leitungen
  • Einbau von Sanitäranlagen inklusive Fliesen

Betroffene Gewerke: Dachdecker, Fensterbauer, SHKler, Fliesenleger

2 Jahre

Beispiele:

  • kleinere Malerarbeiten
  • Herstellung einzelner Möbel
  • Reparatur von Elektronik

Betroffene Gewerke: Maler und Lackierer, Schreiner und Tischler, Elektroniker

Gewährleistungsfrist verlängern?
In laufenden Verträgen nach BGB ist eine Verlängerung nur mit viel Aufwand möglich. Bei Verträgen nach VOB ist es einfacher: Reicht der Kunde die Mängel schriftlich mit einer Mängelrüge ein, stoppt die Verjährungsfrist und wird nach Beseitigung automatisch um 2 Jahre verlängert.

So können Handwerker Mängeln vorbeugen

Um Mehrarbeit und Kosten zu verhindern, solltest du als Handwerker ein paar Dinge beachten, um Mängeln vorzubeugen.

  • Nimm dir Zeit, damit du deine Arbeit sorgfältig ausführen kannst
  • Verwende hochwertige und passende Materialien
  • Achte vorab auf bereits bestehende Mängel oder fehleranfällige Vorarbeiten – falls Mängel an deiner Arbeit durch eine schlechte Leistung anderer oder durch Fremdmaterialien entstehen, kann der Kunde auch dich zur Rechenschaft ziehen

ToolTime hilft dir dabei!

Die Handwerker-Software ToolTime unterstützt dich und deinen Betrieb bei organisatorischen Aufgaben im Büro und auf der Baustelle.

ToolTime ist die Software für Handwerker. Du kannst Angebote und Rechnungen schreiben, Arbeitsschritte auf der Baustelle dokumentieren, Arbeitszeiten erfassen – und das alles online. Das digitale Programm besteht aus einer Bürosoftware für den Computer und aus einer App, die sich jeder Mitarbeiter auf sein Smartphone lädt. ToolTime vereint zuverlässig und mit einer sehr einfachen Benutzeroberfläche alles an einem Ort, wofür du zuvor verschiedene Programme und zusätzliche analoge Dokumente benötigt hast, etwa Terminkalender, Zeiterfassung, Dokumentation der Arbeit und eine Finanzübersicht.

ToolTime hilft dir, Mängeln vorzubeugen:

  • Baustellenplanung: Behalte alle Termine und Baustellen jederzeit im Blick und plane Aufträge und Mitarbeiter effizient. So bereitest du Aufträge übersichtlich vor, sodass deine Mitarbeiter ihre Arbeit optimal ausführen können.
  • Baustellendokumentation: Papierchaos und verlorene Zettel führen zu Kopfzerbrechen. Laufe nie wieder Zetteln hinterher und dokumentiere bequem auf dem Smartphone. Deine Mitarbeiter laden Fotos von der Arbeit direkt in der mobilen App hoch und können so im Zweifelsfall unrechtmäßige Mängelrügen abweisen.

Vereinbare jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Demo-Termin. Gerne beraten wir dich und beantworten dir alle offenen Fragen.

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